Steuerberater Hürth - Christoph Goedicke

Vererben oder verschenken


Alles im Testament regeln oder lieber das Vermögen noch zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben? Diese Frage stellt sich irgendwann jeder, der ein Vermögen oder ein Unternehmen aufgebaut hat und jetzt die Vermögensverhältnisse regeln will. Dabei wirft das Thema viele interessante Fragen auf, die auch lange vor dem Alter eine Bedeutung haben.

  • Wie finanziere ich meine private Altersversorgung?
  • Wie hoch wird meine Rente sein?
  • Werden meine Einnahmen im Ruhestand meine Ausgaben decken?
  • Wie lassen sich meine Pläne für die Zeit nach dem Beruf wirklich erfüllen?
  • Wie kann ich Versorgungslücken am besten auffangen?

Und dann stellen sich in der Regel erst die Fragen

  • Wem kann ich mein Vermögen anvertrauen, in der Familie oder z.B. einer gemeinnützigen Stiftung
  • Soll ich alles oder Teile des Vermögens zu Lebzeiten verschenken oder soll ein Testament die Nachfolge regeln.

Alles zusammen ist auch eine Rechenfrage und hat vor allem steuerliche Aspekte, zu denen ich Ihnen beste Lösungen anbieten kann:

Freibeträge alle zehn Jahre nutzen

Eine gezielte stufenweise Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten kann die Steuerlast gerade bei großen Vermögen, die über Freibeträge bei der Erbschaftsteuer hinausgehen, deutlich reduzieren.

Nießbrauch kann das Vermögen schützen

Beispiel: Sie verschenken zu Lebzeiten Ihr Haus an Ihre Kinder und lassen sich ein Nießbrauchsrecht einräumen. Das ist steuerlich für alle Beteiligten von Vorteil.

Immobilien-Geschenk an Ehepartner bleibt steuerfrei

Geht etwa das schon seit mehr als zehn Jahren bewohnte Familienheim an den Ehepartner, ist dies steuerfrei. Das ist sogar besser als Vererbung: Denn in diesem Fall muss der Ehepartner noch zehn Jahre im Haus wohnen, um keine Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.

Diese und noch andere Vorteile rechtzeitiger Vermögensvorsorge erkläre ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Meine Leistungen im Überblick

  • Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge und bei Schenkungen
  • steuerliche Beratung zur Vermögensnachfolge
  • Beratung zu schenkungsteuerlichen Freibeträgen
  • Anfertigung von Vermögensaufstellungen
  • Erstellung eines Nachlassverzeichnisses für die Erbauseinandersetzung
  • Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Schenkungsteuererklärung
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Aktuelles

Infobrief Steuern & Recht
Unternehmen online
Mandanten­fern­be­treu­ung

Soziale Netzwerke

Facebook
Xing

Kostenloses Parken vor dem Haus